Websites, die alle nutzen können. Barrierefreiheit ist kein Extra. Sie gehört zu einer guten Website.

Menschen nutzen Websites unterschiedlich. Mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung, Sprachsteuerung oder einfach mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen.

dec3 ist eine Digitalagentur aus Berkheim, die Websites, Marken und digitale Anwendungen selbst konzipiert und umsetzt. Wir entwickeln barrierefreie Websites nach WCAG 2.1 und den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) — von der Analyse bestehender Seiten bis zur barrierefreien Neuentwicklung.

Digital ist für alle da.

Eine Website kann technisch funktionieren und trotzdem Menschen ausschließen.

  • Zu kleine Kontraste
  • Unverständliche Formulare
  • Nicht beschriftete Buttons
  • Videos ohne Untertitel
  • Eine Navigation, die nur mit der Maus funktioniert.

Für manche Menschen sind das kleine Hindernisse. Für andere machen sie eine Website unbenutzbar.

Barrierefreiheit bedeutet deshalb mehr als technische Vorgaben abzuhaken. Sie bedeutet, digitale Angebote so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen sie selbstständig nutzen können.

Simon

Was ist eigentlich barrierefrei?

Nicht jede Website muss perfekt sein, um barriereärmer zu werden. Barrierefreiheit umfasst viele unterschiedliche Bereiche und Nutzergruppen — zum Beispiel Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Aber auch Menschen, die eine Website gerade unter erschwerten Bedingungen nutzen: laute Umgebung, schlechtes Licht, kleines Display, langsame Verbindung, verletzte Hand, keine Maus.

Barrierefreies Design denkt diese Situationen mit. Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung — barrierefreie Websites erreichen diese Zielgruppe direkt, statt sie auszuschließen. (Quelle im Footnote/Link angeben, sobald final.)

Barrierefreiheit ist längst mehr als eine Empfehlung.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen neue Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und orientiert sich inhaltlich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie der Norm EN 301 549 — dem technischen Standard, der in Deutschland auch als BITV 2.0 für öffentliche Stellen gilt.

Ob und in welchem Umfang eure Website betroffen ist, hängt unter anderem von eurem Angebot und eurem Unternehmen ab. Wir unterstützen euch dabei, eure Website technisch und gestalterisch nach diesen Standards barriereärmer zu machen und die Anforderungen sinnvoll in die Umsetzung zu integrieren.

Wichtig: Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Ob das BFSG auf euer konkretes Angebot Anwendung findet, sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Simon

Der Barrierefreiheits-Check: Wir schauen genauer hin Wie gut ist eure Website wirklich zugänglich?

Eine Website kann auf den ersten Blick problemlos funktionieren und trotzdem an vielen Stellen Barrieren haben. Deshalb prüfen wir nicht nur, ob eure Website technisch läuft, sondern wie sie sich tatsächlich nutzen lässt.

Wir schauen unter anderem:

  • Kann man die Website vollständig mit der Tastatur bedienen?
  • Sind Texte und Bedienelemente ausreichend kontrastreich?
  • Versteht ein Screenreader die Struktur und Navigation?
  • Sind Formulare, Buttons und Links eindeutig beschriftet?
  • Funktionieren wichtige Nutzerwege ohne Maus?
  • Sind Bilder, Videos und andere Inhalte zugänglich?

Am Ende wisst ihr nicht nur, was nicht funktioniert, sondern auch, was ihr als Nächstes tun könnt.

Ihr bekommt

  • eine strukturierte Analyse der wichtigsten Bereiche
  • konkrete Beispiele für bestehende Barrieren
  • eine Priorisierung nach Relevanz und Aufwand
  • konkrete Empfehlungen für die nächsten Schritte

dec3-Differenzierung Digital. Emotional. Creative.

  • Digital.

    Wir denken Barrierefreiheit von Anfang an mit: HTML-Struktur, Tastaturbedienung, Fokuszustände, Formulare, Alternativtexte, Kontraste und semantische Strukturen.

  • Emotional.

    Digitale Produkte sind für Menschen da. Wir betrachten Barrierefreiheit deshalb nicht nur als Checkliste, sondern aus Sicht der Menschen, die eure Website tatsächlich nutzen.

  • Creative.

    Barrierefreiheit muss nicht langweilig aussehen. Gute Gestaltung und gute Zugänglichkeit schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Klarheit kann Gestaltung sogar stärker machen.

Gute digitale Arbeit erkennt man nicht daran, wie laut sie ist.

Barrierefreiheit ist ein Teil unserer digitalen Arbeit. Unsere Erfahrung reicht dabei von Corporate Websites über digitale Plattformen bis zu individuellen Webanwendungen.

Genau was Sie suchen?

Leistungspakete Damit ihr die Leistungen grob einschätzen könnt, bevor ihr das erste Gespräch bucht:

  • Barrierefrei-Check

    Einmalige Analyse

    Wir prüfen eure Website auf zentrale Barrieren und zeigen euch, wo Handlungsbedarf besteht.

    Ihr bekommt:

    • technische Analyse
    • manuelle Prüfung zentraler Bereiche
    • priorisierte Maßnahmen
    • konkrete Handlungsempfehlungen
  • Barrierefrei-Optimierung

    Für bestehende Websites

    Wir setzen die identifizierten Maßnahmen direkt um.

    Von Design und Content bis zu HTML-Struktur, Navigation und Formularen.

  • Barrierefreie Website

    Von Anfang an richtig gedacht

    Ihr plant eine neue Website?

    Dann integrieren wir Barrierefreiheit direkt in Konzeption, Design und Entwicklung.

Leistungen: Von der Analyse bis zur Umsetzung Barrierefreiheit beginnt im Detail.

  • 01 — Analyse

    Wir prüfen eure bestehende Website auf typische Barrieren nach WCAG 2.1 und identifizieren Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf. Zum Beispiel: Kontraste, Überschriftenstruktur, Tastaturbedienung, Fokuszustände, Formulare, Links und Buttons, Alternativtexte, verständliche Inhalte, Navigation, responsive Darstellung.

  • 02 — Technik

    Wir setzen Barrierefreiheit dort um, wo sie technisch entsteht: semantisches HTML, saubere Strukturen, Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbare Fokuszustände, korrekte Beschriftungen, sinnvolle ARIA-Attribute, wo sie tatsächlich notwendig sind. Nicht mehr Technik als nötig. Aber die richtige.

  • 03 — Design & UX

    Barrierefreiheit beginnt bereits im Design. Wir achten unter anderem auf ausreichende Kontraste, lesbare Schriftgrößen, klare Hierarchien, verständliche Interaktionen, eindeutige Zustände, ausreichend große Bedienelemente. Dabei bleibt eure Marke eure Marke.

  • 04 — Content

    Auch Inhalte können Barrieren erzeugen. Wir unterstützen bei verständlichen Texten, klaren Überschriften, aussagekräftigen Linktexten, Alternativtexten, barriereärmeren PDFs, Untertiteln und Transkripten. Denn verständlich ist nicht automatisch simpel — aber kompliziert ist selten hilfreich.

  • 05 — Testen

    Automatisierte Prüfungen finden vieles. Aber nicht alles. Deshalb kombinieren wir technische Prüfungen nach EN 301 549 mit manuellen Tests — zum Beispiel der Bedienung mit der Tastatur und der Prüfung zentraler Nutzerwege. Wenn erforderlich, sollten zusätzlich Tests mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bzw. spezialisierten Testpersonen erfolgen.

Groß genug für große Aufgaben. Klein genug für kurze Wege.

Wir sitzen zwischen Memmingen, Biberach, Ravensburg und Ulm, arbeiten aber bundesweit – kurze Wege heißt bei uns direkte Ansprechpartner:innen statt Kapazitätsengpässe.

Bei dec3 arbeitet ihr nicht mit einer anonymen Abteilung, sondern mit Menschen, die euer Projekt kennen und erreichbar sind.

  • Teamgröße

  • Anzahl betreuter Marken/Kunden

  • Anzahl Referenzprojekt

  • Uns gibt es seit xy Jahren

FAQ

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites? Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites möglichst unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Kontraste, verständliche Inhalte, semantische Strukturen und die Unterstützung assistiver Technologien — orientiert an den WCAG-2.1-Richtlinien.

Muss meine Website barrierefrei sein? Das hängt unter anderem von eurem Unternehmen, eurem Angebot und der konkreten rechtlichen Einordnung ab. Seit dem 28. Juni 2025 gelten durch das BFSG für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Ob eure Website konkret betroffen ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was ist das BFSG? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es legt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Anforderungen an die Barrierefreiheit fest, die sich an der Norm EN 301 549 orientieren.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG, WCAG und BITV 2.0? (NEU) Das BFSG ist das deutsche Gesetz für private Unternehmen. Die WCAG 2.1 sind die internationalen technischen Richtlinien, an denen sich beide orientieren. Die BITV 2.0 ist die deutsche Verordnung, die dieselben Standards für öffentliche Stellen vorschreibt. In der Praxis führt die Umsetzung nach WCAG meist automatisch zur Konformität mit beiden Gesetzen.

Wie finde ich heraus, ob meine Website barrierefrei ist? Eine erste Prüfung kann automatisiert erfolgen. Sie reicht jedoch nicht aus. Wir kombinieren technische Prüfungen mit manuellen Tests und betrachten insbesondere die wichtigsten Nutzerwege eurer Website.

Kann eine bestehende Website nachträglich barrierefrei werden? Ja. Viele Barrieren lassen sich nachträglich beseitigen. Je nach technischer Basis kann der Aufwand allerdings erheblich variieren. Wir analysieren zunächst, welche Maßnahmen sinnvoll sind und ob eine Optimierung oder ein technischer Neuaufbau wirtschaftlicher ist.

Muss eine barrierefreie Website langweilig aussehen? Nein. Barrierefreiheit und gutes Design schließen sich nicht aus. Klare Hierarchien, gute Kontraste und verständliche Interaktionen können sogar zu einer besseren Gestaltung führen.

Kann dec3 rechtlich garantieren, dass meine Website die Anforderungen erfüllt? Wir unterstützen bei der technischen, gestalterischen und inhaltlichen Umsetzung von Barrierefreiheit. Eine rechtliche Bewertung oder Garantie für die konkrete Anwendbarkeit des BFSG bzw. die vollständige rechtliche Konformität ersetzt das nicht. Bei speziellen rechtlichen Fragen empfehlen wir eine entsprechende Prüfung durch fachkundige Stellen.

Bereit herauszufinden, wo eure Website Menschen ausschließt — und was sich daran ändern lässt?