Websites, die alle nutzen können. Barrierefreiheit ist kein Extra. Sie gehört zu einer guten Website.

Menschen nutzen Websites unterschiedlich. Mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung, Sprachsteuerung oder einfach mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen.

dec3 ist eine Digitalagentur aus Berkheim, die Websites, Marken und digitale Anwendungen selbst konzipiert und umsetzt. Wir entwickeln Websites mit dem Ziel, die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit nach EN 301 549 und WCAG 2.1 umzusetzen. Bestehende Websites prüfen wir auf Barrierefreiheit und zeigen konkrete Möglichkeiten für eine technische und inhaltliche Optimierung auf.

Digital ist für alle da.

Eine Website kann technisch funktionieren und trotzdem Menschen ausschließen.

  • Zu kleine Kontraste
  • Unverständliche Formulare
  • Nicht beschriftete Buttons
  • Videos ohne Untertitel
  • Eine Navigation, die nur mit der Maus funktioniert.

Für manche Menschen sind das kleine Hindernisse. Für andere machen sie eine Website unbenutzbar.

Barrierefreiheit bedeutet deshalb mehr als technische Vorgaben abzuhaken. Sie bedeutet, digitale Angebote so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen sie selbstständig nutzen können.

Barrierefreiheit betrifft mehr Menschen, als man denkt.

Barrierefreiheit richtet sich nicht nur an Menschen mit einer dauerhaften Behinderung. Sie hilft Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen ebenso wie Menschen, die eine Website vorübergehend oder unter erschwerten Bedingungen nutzen.

Zum Beispiel bei:

  • eingeschränktem Sehvermögen oder Farbenblindheit
  • eingeschränkter Motorik
  • Hörbeeinträchtigungen
  • kognitiven Einschränkungen
  • schlechtem Licht oder lauter Umgebung
  • einer vorübergehend verletzten Hand

Barrierefreies Design macht digitale Angebote zugänglicher – und damit für mehr Menschen nutzbar.

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Barrierefreie digitale Angebote tragen dazu bei, dass auch sie Informationen und Dienstleistungen selbstständig nutzen können.

Der Barrierefreiheits-Check: Wir schauen genauer hin Wie gut ist eure Website wirklich zugänglich?

Eine Website kann auf den ersten Blick problemlos funktionieren und trotzdem an vielen Stellen Barrieren haben. Deshalb prüfen wir nicht nur, ob eure Website technisch läuft, sondern wie sie sich tatsächlich nutzen lässt.

Wir schauen unter anderem:

  • Kann man die Website vollständig mit der Tastatur bedienen?
  • Sind Texte und Bedienelemente ausreichend kontrastreich?
  • Versteht ein Screenreader die Struktur und Navigation?
  • Sind Formulare, Buttons und Links eindeutig beschriftet?
  • Funktionieren wichtige Nutzerwege ohne Maus?
  • Sind Bilder, Videos und andere Inhalte zugänglich?

Am Ende wisst ihr nicht nur, was nicht funktioniert, sondern auch, was ihr als Nächstes tun könnt.

Ihr bekommt

  • eine strukturierte Analyse der wichtigsten Bereiche
  • konkrete Beispiele für bestehende Barrieren
  • eine Priorisierung nach Relevanz und Aufwand
  • konkrete Empfehlungen für die nächsten Schritte

dec3-Differenzierung Digital. Emotional. Creative.

  • Digital.

    Wir denken Barrierefreiheit von Anfang an mit: HTML-Struktur, Tastaturbedienung, Fokuszustände, Formulare, Alternativtexte, Kontraste und semantische Strukturen.

  • Emotional.

    Digitale Produkte sind für Menschen da. Wir betrachten Barrierefreiheit deshalb nicht nur als Checkliste, sondern aus Sicht der Menschen, die eure Website tatsächlich nutzen.

  • Creative.

    Barrierefreiheit muss nicht langweilig aussehen. Gute Gestaltung und gute Zugänglichkeit schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Klarheit kann Gestaltung sogar stärker machen.

Barrierefreiheit ist längst mehr als eine Empfehlung.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen neue Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Die technischen Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 verweist. Für öffentliche Stellen des Bundes gelten dagegen die Vorgaben der BITV 2.0.

Ob und in welchem Umfang eure Website betroffen ist, hängt unter anderem von eurem Angebot und eurem Unternehmen ab. Wir unterstützen euch dabei, eure Website technisch und gestalterisch nach diesen Standards barriereärmer zu machen und die Anforderungen sinnvoll in die Umsetzung zu integrieren.

Wichtig: Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Ob das BFSG auf euer konkretes Angebot Anwendung findet, sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Genau was Sie suchen?

Groß genug für große Aufgaben. Klein genug für kurze Wege.

Wir sitzen zwischen Memmingen, Biberach, Ravensburg und Ulm, arbeiten aber weit über die Region und Deutschland hinaus – kurze Wege heißt bei uns direkte Ansprechpartner:innen statt Kapazitätsengpässe.

Bei dec3 arbeitet ihr nicht mit einer anonymen Abteilung, sondern mit Menschen, die euer Projekt kennen und erreichbar sind.

  • > 10

    Menschen arbeiten bei dec3 direkt an euren Projekten.

  • 100+

    Marken und Kunden vertrauen auf unsere Arbeit.

  • 900+

    Projekte haben wir bereits realisiert.

  • Seit 2012

    bringen wir unsere Erfahrung in Projekte ein.

Bereit herauszufinden, wo eure Website Menschen ausschließt — und was sich daran ändern lässt?

FAQ

  • Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites?

    Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites möglichst unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Kontraste, verständliche Inhalte, semantische Strukturen und die Unterstützung assistiver Technologien — orientiert an den WCAG-2.1-Richtlinien.

  • Muss meine Website barrierefrei sein?

    Das hängt unter anderem von eurem Unternehmen, eurem Angebot und der konkreten rechtlichen Einordnung ab. Seit dem 28. Juni 2025 gelten durch das BFSG für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Ob eure Website konkret betroffen ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

  • Was ist das BFSG?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es legt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Anforderungen an die Barrierefreiheit fest, die sich an der Norm EN 301 549 orientieren.

  • Was ist der Unterschied zwischen BFSG, WCAG und BITV 2.0?

    Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Anforderungen an die Barrierefreiheit festlegt. Die dazugehörige BFSGV konkretisiert diese Anforderungen.

    Die WCAG 2.1 sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Die europäische Norm EN 301 549 greift für Websites auf die WCAG 2.1 zurück und enthält darüber hinaus weitere Anforderungen.

    Die BITV 2.0 gilt für die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen des Bundes und verweist ebenfalls auf die maßgebliche EN 301 549.

  • Wie finde ich heraus, ob meine Website barrierefrei ist?

    Eine erste Prüfung kann automatisiert erfolgen. Sie reicht jedoch nicht aus. Wir kombinieren technische Prüfungen mit manuellen Tests und betrachten insbesondere die wichtigsten Nutzerwege eurer Website.

  • Kann eine bestehende Website nachträglich barrierefrei werden?

    Ja. Viele Barrieren lassen sich nachträglich beseitigen. Je nach technischer Basis kann der Aufwand allerdings erheblich variieren. Wir analysieren zunächst, welche Maßnahmen sinnvoll sind und ob eine Optimierung oder ein technischer Neuaufbau wirtschaftlicher ist.

  • Muss eine barrierefreie Website langweilig aussehen?

    Nein. Barrierefreiheit und gutes Design schließen sich nicht aus. Klare Hierarchien, gute Kontraste und verständliche Interaktionen können sogar zu einer besseren Gestaltung führen.

  • Kann dec3 rechtlich garantieren, dass meine Website die Anforderungen erfüllt?

    Wir unterstützen bei der technischen, gestalterischen und inhaltlichen Umsetzung von Barrierefreiheit. Eine rechtliche Bewertung oder Garantie für die konkrete Anwendbarkeit des BFSG bzw. die vollständige rechtliche Konformität ersetzt das nicht. Bei speziellen rechtlichen Fragen empfehlen wir eine entsprechende Prüfung durch fachkundige Stellen.

  • Gibt es Ausnahmen?

    Ja. Das BFSG sieht unter anderem eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob diese Ausnahme im konkreten Fall greift, hängt vom Angebot und der rechtlichen Einordnung ab.

    Auch wenn das BFSG nicht greift, kann eine barrierefreie Website sinnvoll sein – für bessere Zugänglichkeit, Nutzerfreundlichkeit und Reichweite.